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Welche Normen und Vorschriften sind zu beachten?

Für partikelfiltrierende Halbmasken sind in Deutschland im Wesentlichen die folgenden Normen/ Vorschriften zu beachten: 

  • Arbeitsmedizinische Untersuchung G26
  • DIN EN 149:2001 + A1 2009: Atemschutzgeräte – filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln
  • BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten
  • TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte

 

Arbeitsmedizinische Untersuchung G26

Die Bestimmungen zur G26 Untersuchung unterteilen Atemschutzgeräte in drei Gruppen, je nach Gewicht und Atemwiderständen der Geräte:

  • Gruppe 1: Gerätegewicht bis 3 kg und Atemwiderstand bis 5 mbar
  • Gruppe 2: Gerätegewicht bis 5 kg und Atemwiderstand über 5 mbar
  • Gruppe 3: Gerätegewicht über 5 kg und Atemwiderstand über 5 mbar

Alle partikelfiltrierenden Masken von uvex fallen in die Gruppe 1 der Geräte, da sie weniger als 3kg wiegen und der Ein- und Ausatemwiderstand deutlich unter 5mbar liegen. 

Für die Gruppe 1 ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung durch den Arbeitgeber anzubieten, für die Gruppen 2 und 3 ist diese verpflichtend durchzuführen.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

 

DIN EN 149:2001 + A1 2009: Atemschutzgeräte – filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln

Die EN 149 unterteilt Halbmasken in drei Schutzklassen (FFP = Filtering Face Piece):

  • FFP1 mit einer Filterleistung von mindestens 80%
  • FFP2 mit einer Filterleistung von mindestens 94%
  • FFP3 mit einer Filterleistung von mindestens 99%

Zusätzlich gibt es an die verschiedenen Schutzklassen auch unterschiedliche Anforderungen bezüglich des Dichtsitzes der Masken (Leckage) und weitere Zusatzanforderungen, wie beispielsweise die maximal erlaubten Ein- und Ausatemwiderstände.

Die Norm regelt dabei immer die Mindestanforderungen – alle uvex Produkte übertreffen diese Mindestanforderungen deutlich und sorgen damit für höchstmöglichen Tragekomfort und Sicherheit.

 

 

BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten

Die BGR 190 erläutert die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1) hinsichtlich der Benutzung von Atemschutz. In dieser Regel sind die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes und der PSA-Benutzungsverordnung berücksichtigt.

Die Regel wurde in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis „Anwendung“ des Arbeitsausschusses „Atemgeräte für Arbeit und Rettung“ im DIN-Normenausschuss Feinmechanik und Optik erarbeitet. Dabei wurden die DIN- und EN-Normen über Atemschutz sowie die DIN EN 529 „Anleitung zur Auswahl und Anwendung von Atemschutzgeräten“ berücksichtigt.

Sie ist frei verfügbar unter: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/r-190.pdf

Aus: https://www.vbg.de/apl/zh/bgr190/vor.htm

 

TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.

Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.

Aus: http://www.baua.de/cae/servlet/contentblob/666762/publicationFile/55588/TRGS-900.pdf

Die TRGS 900 sind frei verfügbar unter: http://www.baua.de/cae/servlet/contentblob/666762/publicationFile/55588/TRGS-900.pdf

 

Für partikelfiltrierende Halbmasken sind in Deutschland im Wesentlichen die folgenden Normen/ Vorschriften zu beachten:  Arbeitsmedizinische Untersuchung G26 DIN EN 149:2001 + A1 2009:... mehr erfahren »
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Welche Normen und Vorschriften sind zu beachten?

Für partikelfiltrierende Halbmasken sind in Deutschland im Wesentlichen die folgenden Normen/ Vorschriften zu beachten: 

  • Arbeitsmedizinische Untersuchung G26
  • DIN EN 149:2001 + A1 2009: Atemschutzgeräte – filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln
  • BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten
  • TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte

 

Arbeitsmedizinische Untersuchung G26

Die Bestimmungen zur G26 Untersuchung unterteilen Atemschutzgeräte in drei Gruppen, je nach Gewicht und Atemwiderständen der Geräte:

  • Gruppe 1: Gerätegewicht bis 3 kg und Atemwiderstand bis 5 mbar
  • Gruppe 2: Gerätegewicht bis 5 kg und Atemwiderstand über 5 mbar
  • Gruppe 3: Gerätegewicht über 5 kg und Atemwiderstand über 5 mbar

Alle partikelfiltrierenden Masken von uvex fallen in die Gruppe 1 der Geräte, da sie weniger als 3kg wiegen und der Ein- und Ausatemwiderstand deutlich unter 5mbar liegen. 

Für die Gruppe 1 ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung durch den Arbeitgeber anzubieten, für die Gruppen 2 und 3 ist diese verpflichtend durchzuführen.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

 

DIN EN 149:2001 + A1 2009: Atemschutzgeräte – filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln

Die EN 149 unterteilt Halbmasken in drei Schutzklassen (FFP = Filtering Face Piece):

  • FFP1 mit einer Filterleistung von mindestens 80%
  • FFP2 mit einer Filterleistung von mindestens 94%
  • FFP3 mit einer Filterleistung von mindestens 99%

Zusätzlich gibt es an die verschiedenen Schutzklassen auch unterschiedliche Anforderungen bezüglich des Dichtsitzes der Masken (Leckage) und weitere Zusatzanforderungen, wie beispielsweise die maximal erlaubten Ein- und Ausatemwiderstände.

Die Norm regelt dabei immer die Mindestanforderungen – alle uvex Produkte übertreffen diese Mindestanforderungen deutlich und sorgen damit für höchstmöglichen Tragekomfort und Sicherheit.

 

 

BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten

Die BGR 190 erläutert die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1) hinsichtlich der Benutzung von Atemschutz. In dieser Regel sind die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes und der PSA-Benutzungsverordnung berücksichtigt.

Die Regel wurde in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis „Anwendung“ des Arbeitsausschusses „Atemgeräte für Arbeit und Rettung“ im DIN-Normenausschuss Feinmechanik und Optik erarbeitet. Dabei wurden die DIN- und EN-Normen über Atemschutz sowie die DIN EN 529 „Anleitung zur Auswahl und Anwendung von Atemschutzgeräten“ berücksichtigt.

Sie ist frei verfügbar unter: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/r-190.pdf

Aus: https://www.vbg.de/apl/zh/bgr190/vor.htm

 

TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.

Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.

Aus: http://www.baua.de/cae/servlet/contentblob/666762/publicationFile/55588/TRGS-900.pdf

Die TRGS 900 sind frei verfügbar unter: http://www.baua.de/cae/servlet/contentblob/666762/publicationFile/55588/TRGS-900.pdf

 

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