Schutz vor giftigen und gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosolen. Krebserregende und radioaktive Schadstoffe und Krankheitserreger wie Viren, Bakterien und Pilzsporen werden von dieser Schutzklasse gefiltert. Die Gesamtleckage darf maximal 5 Prozent betragen, die Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) darf höchstens das dreißigfache sein.
Schutz vor giftigen und gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosolen. Krebserregende und radioaktive Schadstoffe und Krankheitserreger wie Viren, Bakterien und Pilzsporen werden von dieser...
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Schutzklasse FFP3
Schutz vor giftigen und gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosolen. Krebserregende und radioaktive Schadstoffe und Krankheitserreger wie Viren, Bakterien und Pilzsporen werden von dieser Schutzklasse gefiltert. Die Gesamtleckage darf maximal 5 Prozent betragen, die Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) darf höchstens das dreißigfache sein.